Rentenversicherung

Lebenslange Rentenzahlung
Bei Rentenversicherungen wird durch eine lebenslängliche Zahlung einer monatlichen Rente (Leibrente) eine Versorgung erreicht, bei der im Unterschied zu sonstigen Kapitalanlageformen nicht die Gefahr besteht, dass das Kapital (selbst bei Erreichen eines ungewöhnlich hohen Alters) vorzeitig aufgezehrt wird.

Langlebigkeitsrisiko
In der Rentenversicherung wird das Risiko der Langlebigkeit versichert.
Rentenversicherungen dienen primär der Altersversorgung, können aber auch zusätzlich das Hinterbliebenenrisiko absichern. Sie eignen sich insbesondere für Personen, die wegen ihres angegriffenen Gesundheitszustandes nicht mehr für den Todesfall versichert werden können.

Überschussverteilungsarten
Rentenversicherungen sind während ihrer Zahlungsdauer am Überschuss des Lebensversicherers beteiligt. Verschiedene Überschussverteilungsarten sind zu unterscheiden.

Dynamische Zusatzrente
Bei der dynamischen Zusatzrente wird er Zinsgewinn zur Erhöhung der Rente verwendet. Diese Form der Überschussbeteiligung führt zu einer jährlich steigenden Rente, die für die lebenslängliche Rentenzahlungsdauer garantiert ist, während der Rentensteigerungssatz selbst von Jahr zu Jahr neu festgelegt wird.

Gleichbleibende Zusatzrente
Bei der gleichbleibenden Zusatzrente wird ab Rentenbeginn in den ersten Jahren des Rentenbezuges eine deutlich höhere Gesamtrente im Vergleich zur dynamischen Zusatzrente gezahlt. Die erreichte Rente wird jedoch nicht lebenslänglich garantiert, sondern kann sich bei langfristig steigendem Zinsertrag erhöhen oder auch bei langfristig sinkendem Zinsertrag reduzieren.

Vollständig garantierte Rente
Im Unterschied zu den deutschen Lebensversicherern bietet ein in Deutschland zugelassener und niedergelassener britischer Versicherer ein britisches Produkt an, das in seiner Rentenhöhe ab Beginn vollständig garantiert wird. Anders als bei den üblichen Rententarifen wird nicht zwischen einem garantierten und überschussabhängigen Anteil der Gesamtrente differenziert. Die Höhe der Rentenzahlung ist abhängig von

  • der Höhe des Einzahlungsbetrages
  • dem gewählten Prozentsatz der Steigerung der Rentenzahlungen
  • sowie von der Rendite, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mittels festverzinslichen Wertpapieren erzielt werden kann.

Fallende Zusatzrente
Bei der fallenden Zusatzrente ist die Rentenhöhe im zweiten Jahr des Rentenbezuges am höchsten. Danach sinkt sie von Jahr zu Jahr weiter ab.