Die Hausratversicherung, wie sie heute von den Versicherern angeboten wird, berücksichtigt die Gefahren, denen die versicherten Hausratgegenstände üblicherweise ausgesetzt sind.Verschiedene standardisierte Deckungskonzepte ermöglichen es dem Versicherungsnehmer, den Versicherungsschutz in einem bestimmten Umfang zu variieren.
Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände
Mit der “Einrichtung” eines Haushaltes ist die Gesamtheit der Gegenstände des privaten Lebensbereiches gemeint. Einrichtungsgegenstände sind zugleich auch Sachen, die dem Haushalt “zum Gebrauch” dienen. Das trifft allerdings nicht auf alle Einrichtungsgegenstände zu; zu denken ist z.B. an Sachen, die der Ausschmückung der Wohnung dienen oder an Sammlerstücke, die im eigentlichen Wortsinn nicht zum Gebrauch dienen.
Sachen im peripheren Bereich des Haushaltes
Des Weiteren wird man viele Sachen im peripheren Bereich des Haushaltes nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht als Einrichtung bezeichnen. Als Beispiel seien Geräte für gärtnerische, sportliche und sonstige Betätigungen im Freien erwähnt; sie zählen ebenfalls zum versicherten Hausrat.
Haustiere als Hausrat
Auch Sachen des privaten Lebensbereiches, die im eigentlichen Sinne weder zur Einrichtung noch zum Gebrauch oder Verbrauch dienen, gehören zum versicherten Hausrat, zum Beispiel Haustiere wie Hunde, Katzen und Vögel oder so genanntes Kleinvieh wie Geflügel, Kaninchen, Schafe und Ziegen.
Zum Verbrauch bestimmte Sachen
Sachen, die einem Haushalt “zum Verbrauch dienen”, sind solche des täglichen Bedarfs, die sich bei der Nutzung verbrauchen und nicht wie Sachen zum Gebrauch länger nutzbar sind.
Hierunter fallen Lebensmittelvorräte, Medikamente, Reinigungs- und Putzmittel, Heizvorräte, Tierfuttervorräte und dgl.